Antragsunterlagen

Was ist formal notwendig?

LEADER (Grundbudget der AktivRegion)

Um Fördergelder für ein Projekt zu beantragen sind einige Formalitäten nötig. Aktuelle Formulare und Hinweisblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Richtlinie zur Förderung der Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2023-2027/29 

Bitte lassen Sie sich vor der Einreichung eines Förderantrags durch das Regionalmanagement beraten!

1. Schritt: Beantragung eines Projektes beim Vorstand der AktivRegion

Im ersten Schritt zur Beantragung des Projektes beim Vorstand wird:

  • ein Projektdatenblatt
  • eine nachvollziehbare Darstellung der Kosten (belegt durch mindestens ein Angebot),
  • eine verbindliche Erklärung zur Übernahme der Trägerschaft sowie eine verbindliche Erklärung zur Finanzierung (z.B. durch Gemeinderatsbeschluss) sowie ggf. eine Folgekostenerklärung

benötigt.

Das Merkblatt zur Projektberatung hilft, den Überblick zu behalten und ist, zusammen mit den oben genannten Unterlagen, ausgefüllt und unterschrieben bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Folgende weitere Unterlagen sind zu beachten:

2. Schritt: nach positivem Vorstandsbeschluss - Einreichung der Unterlagen beim LLnL in Flensburg

Sollte der Vorstand positiv über Ihre Projektantrag entscheiden werden im zweiten Schritt der Einreichung des Projektes beim LLnL in Flensburg weitere Unterlagen benötigt. Diese werden vom Regionalmanagement eingereicht.

In Kürze werden an dieser Stelle weitere Unterlagen veröffentlicht!

3. Schritt: Verwendungsnachweise nach Umsetzung des Projektes

Regionalbudget

Ab sofort können Antragsunterlagen für das Regionalbudget 2024 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist ist der 29. Februar 2024, bis dahin müssen Anträge vollständig vorliegen. Bitte lassen Sie sich vor Einreichung vom Regionalmanagement beraten. 

Ansprechpartner ist Dr. Dieter Kuhn, Tel. 0431 53030831, E-Mail: kuhn@aktivregion-eb.de

Die Vorstandssitzung, auf der über die eingereichten Projekte beraten und beschlossen wird, findet voraussichtlich am 20. März 2024 statt. Der Bewilligungszeitraum für die beschlossenen Projekte endet am 31. Oktober 2024. Bis zum 31. Oktober 2023 sind die Verwendungsnachweise bei der Geschäftsstelle vorzulegen.

Der Förderaufruf erfolgt vorbehaltlich des Landeshaushaltsbeschlusses: 

„Das Regionalbudget für Schleswig-Holstein, welches durch den Bund und das Land Schleswig-Holstein aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) bedient wird, soll auch 2024 wieder im gewohnten Umfang den AktivRegionen zur Verfügung stehen. Um einen guten Mittelabfluss sowie die Realisierung der Projekte im Haushaltsjahr 2024 zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Bewerbung des Förderinstrumentes durch die einzelnen AktivRegionen zielführend und grundsätzlich unschädlich. Hierbei ist durch die AktivRegionen zu beachten, dass die Gewährung von Zuwendungen grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes stehen. Die bewilligten Mittelansätze müssen im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan durch die jeweiligen Parlamente bestätigt werden und bilden die Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes in Gestalt des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde zugunsten der Zuwendungsempfänger. Solange keine rechtgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.“

 Das "Antragsformular für Letztempfänger" (= Projektdatenblatt Regionalbudget 2024) finden Sie unter Schritt 1. 

3. Schritt: Verwendungsnachweis für die Abrechnung des Projektes

Weitere Förderprogramme

Förderprogramm Impuls des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Für das Schwerpunktthema „Lebensqualität“ stellt der Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Jahren 2021-2023 ein sogenanntes "Zukunftsbudget" in Höhe von insgesamt jährlich 200.000 € zur Verfügung, welches die WFG für Projektzuschüsse verwenden darf. Die Schwerpunkte „Wirtschaft“ und „Tourismus“ werden mit anderen Instrumenten/Mitteln der WFG bearbeitet und unterstützt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde. Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link.