Was ist formal notwendig?
LEADER (Grundbudget der AktivRegion)
Um Fördergelder für ein Projekt zu beantragen sind einige Formalitäten nötig. Aktuelle Formulare und Hinweisblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Bitte lassen Sie sich vor der Einreichung eines Förderantrags durch das Regionalmanagement beraten!
1. Schritt: Beantragung eines Projektes beim Vorstand der AktivRegion
Im ersten Schritt zur Beantragung des Projektes beim Vorstand wird:
- ein Projektdatenblatt
- eine nachvollziehbare Darstellung der Kosten (belegt durch mindestens ein Angebot),
- eine verbindliche Erklärung zur Übernahme der Trägerschaft sowie eine verbindliche Erklärung zur Finanzierung (z.B. durch Gemeinderatsbeschluss) sowie ggf. eine Folgekostenerklärung
benötigt.
Das Merkblatt zur Projektberatung hilft, den Überblick zu behalten und ist, zusammen mit den oben genannten Unterlagen, ausgefüllt und unterschrieben bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind zu beachten:
- 6 Selbsterklärung zur MwSt
- 8b Datenschutzerklärung
- Informationsblatt Publizität
- De-minimis-Erklärung
- Information zur Veröffentlichung
- Merkblatt Bewirtungskosten
- Merkblatt zu Kürzungen und Sanktionen
- Mitteilung über De-minimis Beihilfe
- Hinweise zur Publizitätspflicht
- Leitfaden öffentliche Auftragsvergabe
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunalen Körperschaften
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
2. Schritt: nach positivem Vorstandsbeschluss - Einreichung der Unterlagen beim LLnL in Flensburg
Sollte der Vorstand positiv über Ihre Projektantrag entscheiden werden im zweiten Schritt der Einreichung des Projektes beim LLnL in Flensburg weitere Unterlagen benötigt. Diese werden vom Regionalmanagement eingereicht.
In Kürze werden an dieser Stelle weitere Unterlagen veröffentlicht!
Regionalbudget
Ab sofort können Antragsunterlagen für das Regionalbudget 2024 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist ist der 29. Februar 2024, bis dahin müssen Anträge vollständig vorliegen. Bitte lassen Sie sich vor Einreichung vom Regionalmanagement beraten.
Ansprechpartner ist Dr. Dieter Kuhn, Tel. 0431 53030831, E-Mail: kuhn@aktivregion-eb.de
Die Vorstandssitzung, auf der über die eingereichten Projekte beraten und beschlossen wird, findet voraussichtlich am 20. März 2024 statt. Der Bewilligungszeitraum für die beschlossenen Projekte endet am 31. Oktober 2024. Bis zum 31. Oktober 2023 sind die Verwendungsnachweise bei der Geschäftsstelle vorzulegen.
Der Förderaufruf erfolgt vorbehaltlich des Landeshaushaltsbeschlusses.
Das Projektdatenblatt 2024 wird in Kürze veröffentlicht!
2. Schritt: weitere Unterlagen, die zu beachten sind
- Datenschutzerklärung Regionalbudget
- Erklärung des Projektträgers zur Wirtschaftlichkeit
- GAK-Rahmenplan Förderbereich 1
- Selbsterklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
- Mitteilung über De-Minimis-Beihilfe Regionalbudget
- Verordnung über De-Minimis Artikel 107/108
- Allgemeine Nebenbestimmungen für private Träger
- Allgemeine Nebenbestimmungen für kommunale Körperschaften
- SH MILIG Logo(Logo Schleswig-Holstein MILIG)
- SH BMEL Logo(Logo Schleswig-Holstein BMEL)
Weitere Förderprogramme
Förderprogramm Impuls des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Für das Schwerpunktthema „Lebensqualität“ stellt der Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Jahren 2021-2023 ein sogenanntes "Zukunftsbudget" in Höhe von insgesamt jährlich 200.000 € zur Verfügung, welches die WFG für Projektzuschüsse verwenden darf. Die Schwerpunkte „Wirtschaft“ und „Tourismus“ werden mit anderen Instrumenten/Mitteln der WFG bearbeitet und unterstützt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde. Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link.