Mit dem Regionalbudget 2019-23 ist im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neues Förderinstrument für den ländlichen Raum geschaffen worden.
Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten von maximal 20.000 € können so unterstützt werden. Dabei muss das Projekt in sich abgeschlossen sein und darf kein Teilprojekt bzw. Teilmaßnahme sein. Die Höhe des Fördersatzes beträgt bis zu 80% der Bruttokosten. Die Mindestgesamtkosten liegen bei 1.500 €. Antragssteller:innen können private Projektträger,:inne Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen sowie Vereine und gemeinnützige Organisationen sein.
Die inhaltliche Ausrichtung der Projekte muss dem allgemeinen Zweck der GAK-Maßnahmen des Förderbereichs 1 und den Inhalten der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion Eckernförder Bucht entsprechen. Die Richtlinien der GAK zum Regionalbudget können hier nachgelesen werden.
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Wichtig ist auch, dass die Projekte noch im Antragsjahr umgesetzt und abgerechnet werden müssen. Projektanträge werden durch den Vorstand der AktivRegion Eckernförder Bucht anhand der Projektauswahlkriterien für Projekte im Regionalbudget bewertet und ausgewählt.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis einschließlich 28. Februar 2023 in der Geschäftsstelle einzureichen. Der Bewilligungszeitraum für die beschlossenen Projekte endet am 30. September 2023. Bis zum 15. Oktober 2023 sind die Verwendungsnachweise bei der Geschäftsstelle vorzulegen.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich vorab für eine Beratung an das Regionalmanagement!
Ihre Anträge richten Sie bitte an:
per Post an:
LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V.
c/o Agenda Regio Gmbh
Weimarer Straße 6
24106 Kiel
oder per Email an:
Dr. Dieter Kuhn
kuhn[at]aktivregion-eb.de
Wenn Sie Fragen zum Regionalbudget haben, rufen Sie uns gern an, Telefon 0431 - 530 30 8 31.