Antragsweg LEADER

Der Antragsweg für eine Projektförderung

Hintergrund

Die LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V. ist durch die Anerkennung Ihrer Entwicklungsstrategie berechtigt, europäische Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Anspruch zu nehmen. Die LAG unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen, welche dazu beitragen, die Entwicklung des ländlichen Raums zukunftsfähig zu gestalten und damit zu einer Verbesserung von Lebensqualität, Wirtschaftskraft und Gemeinschaft für die hier lebenden Menschen beizutragen.

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand, der gleichzeitig das Entscheidungsgremium darstellt. Der Vorstand wird alle zwei Jahre gewählt. Die Zusammensetzung des Vorstands ist dieser Liste zu entnehmen.

Darüber hinaus existiert ein geschäftsführender Vorstand, der sich aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern zusammensetzt, als Steuerungsgruppe. Vorsitzender der LAG ist der Amtsdirektor des Amtes Dänischer Wohld Herr Matthias Meins. Als Stellvertreter fungieren Bürgermeisterin Iris Ploog (Stadt Eckernförde) und Amtsdirektor Andreas Betz (Amt Hüttener Berge).

Antragsweg

Projektideen sollen im Vorwege mit dem Regionalmanagement (RM) der AktivRegion Eckernförder Bucht besprochen werden. Das RM gibt eine erste Einschätzung, ob die formellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen und ob das Projekt zu den Zielsetzungen der Entwicklungsstrategie passt.

Ein Förderantrag besteht zumindest aus dem Projektdatenblatt, dem Kosten- und Finanzierungsplan und einer ausführlichen Projektbeschreibung, Weitere Unterlagen können je nach Projekt erforderlich sein. Anträge auf Förderung werden beim RM eingereicht, sie werden kontinuierlich angenommen. Die Projektunterlagen sind spätestens vier Wochen vor der nächsten Vorstandssitzung einzureichen. Die Sitzungstermine des Vorstands finden Sie hier. Das RM prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erstellt eine Vorbewertung gemäß den beschlossenen Projektauswahlkriterien der AktivRegion. Komplexe Projektanträge sind auf der Vorstandssitzung durch den Projektträger persönlich vorzustellen, um vor einer Entscheidung offene Fragen klären zu können. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Das Projekt passt in eine der Kernthemen der Entwicklungsstrategie
  • Die formellen Voraussetzungen für eine Förderung werden erfüllt
  • Das Projekt erreicht die festgelegte Mindestpunktzahl

Der Projektweg in der AktivRegion veranschaulicht folgendes Schaubild.